Wo kann ich meine Anliegen zur Bahn mitteilen ?


Kurze Antwort

Deine ausschließlich Bahn-bezogenen Anliegen kannst du bis 28. Februar 2023 über folgenden Link direkt an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) schicken:


Lange Antwort

Diese Beteiligungsplattform zum Fahrplanwechsel 2023/24 wurde durch den Landkreis Konstanz eingerichtet. Dieser und seine Kommunen sind überwiegend für den sogenannten „straßengebundenen ÖPNV“ – also Bus-, Rufbus- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre – zuständig. Für einen Großteil der Bahnlinien im Landkreis Konstanz ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) als Aufgabenträgerorganisation des Landes Baden-Württemberg zuständig. Diese führt bis 28. Februar 2023 ebenfalls ein eigenes Beteiligungsverfahren durch, das sich ausschließlich mit Bahnthemen beschäftigt und unabhängig von dem des Landkreises Konstanz läuft.

Was bedeutet das jetzt für dich?

Anliegen, die allein Bahnthemen betreffen (z.B. Fahrplan seehas/seehäsle, Anschlüsse zwischen Bahnlinien im Nah- und Fernverkehr) müssen an die NVBW geschickt werden. Wenn du deine Anliegen zu Bahnthemen über das Formular auf dieser Website eingibst, leiten wir diese erst gegen Ende des Verfahrens an die NVBW weiter. Wir empfehlen dir, deine Anliegen zu Bahnthemen bis 28. Februar 2023 direkt der NVBW über deren Website mitzuteilen. Dort gibt es außerdem informative Unterlagen zum kommenden Fahrplanwechsel. Folge dazu diesem Link:

Anliegen, die Bus- und Bahn gleichermaßen betreffen (z.B. Sicherung von Anschlüssen zwischen einer Bus- und einer Bahnlinie und umgekehrt) kannst du gern über das Formular auf dieser Website eingeben.

Wenn du dir nicht sicher bist, wohin du welches Anliegen senden sollst, schick‘ es einfach an uns: