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Warum eine Bürgerbeteiligung zum Fahrplanwechsel ?

Kurze Antwort

Weil nur mit einer Beteiligung der Betroffenen sichergestellt werden kann, dass der Fahrplan nach den Kundenbedürfnissen gestaltet werden kann.

Lange Antwort

Der ÖPNV-Fahrplan ist ein komplexes Unterfangen aus vielen Linien und Anschlussbeziehungen. Selbst unter höherem Personaleinsatz ist es nahezu unmöglich eine vollständige Fahrplananalyse aller Details, die kundenrelevant sein könnten, vorzunehmen. Eine kontinuierliche Prüfung des bestehenden Fahrplans ist jedoch Grundvoraussetzung für ein ordentliches Qualitätsmanagement, mit dem Ziel wachsende Fahrgastzahlen zu erreichen. Daher hat sich der Landkreis Konstanz dazu entschlossen, allen am ÖPNV-Fahrplan Interessierten die Gelegenheit zu geben, sich an dessen Ausgestaltung zu beteiligen. Über das direkte Feedback von den Nutzenden des ÖPNV erhofft sich der Landkreis Erkenntnisse, wie man den Fahrplan insgesamt weiterentwickeln kann.

Über das hier präsentierte Beteiligungsverfahren hinaus ist es auch außerhalb dieses Beteiligungsverfahrend möglich, Verbesserungsvorschläge direkt an das Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung im Landkreis Konstanz zu melden. Auch hier wird jede Eingabe geprüft und ernst genommen. Im laufenden Betrieb ist es jedoch leider nicht immer möglich umfassend darauf zu antworten oder bestimmte Themenhäufungen systematisch geeignet aufzubereiten und nach außen hin zu kommunizieren.

Über das Beteiligungsverfahren sollen möglichst viele Menschen für die Optimierung des Fahrplans gewonnen und Transparenz über die eingehenden Anliegen hergestellt werden. Dazu dient auch die interaktive Übersichtskarte, in der alle Anliegen dargestellt werden. Die Ergebnisse des Verfahrens werden außerdem dem Technischen und Umweltausschuss des Landkreises Konstanz zur Kenntnis gegeben und damit ein Monitoring der Kundenanliegen sowohl durch die fachliche, als auch die politische Ebene ermöglicht.

Worin unterscheidet sich dieses Verfahren zu dem im Rahmen des Nahverkehrsplans?

Zum Nahverkehrsplan fand 2021 bereits ein Verfahren zur Beteiligung von BürgerInnen statt. Hier ging es vor allen Dingen darum, die Rahmenvorgaben für die mittel- bis langfristige Planung weiterzuentwickeln. Hierzu wurde zu allen denkbaren Themen zum ÖPNV offen abgefragt, was verbessert werden könnte. Dabei war die Fahrplangestaltung eines unter vielen Themen. Das Beteiligungsverfahren zum Fahrplanwechsel hier konzentriert sich dagegen auf die minutengenaue Ausgestaltung des Fahrplans und ist entsprechend anders designt.

Wie und wann kann ich mich beteiligen?

Bis zum 31. März 2023 kannst du deine Verbesserungsvorschläge zum ÖPNV-Fahrplan HIER über das Formular auf dieser Website direkt an das Projektteam schicken.

Einige Tage nach deiner Eingabe erscheint dein Anliegen in anonymisierter Form auf der Übersichtskarte. Einzige Einschränkung: Es werden nur Textbeiträge veröffentlicht, die keine beleidigenden Inhalte und ähnliche gegen bestimmte Personen, Personengruppen oder Organisationen gerichtete Aussagen enthalten.

Anschließend werden alle Eingaben geprüft und einzeln beantwortet. Die beantworteten Eingaben findest du ab Herbst 2023 unter DOWNLOAD.

Was sollte ich bei meiner Eingabe beachten ?

Damit das Projektteam dein Anliegen nachvollziehbar erfassen kann, ist es wichtig, dass du es möglichst präzise und vollständig beschreibst. Dazu müssen folgende Informationen erfasst werden:

  • Linie (und falls zur Hand: Fahrtnummer), auf die sich das Anliegen bezieht.
  • Einstiegshaltestelle mit Uhrzeit
  • Ausstiegshaltestelle
  • Beschreibung des Verbesserungsvorschlags

Im Feedback-Formular werden diese Informationen abgefragt. Die Fahrtnummer findest du in den Fahrplantabellen der jeweiligen Linie. Diese sind über die Website des VHB abrufbar.

Falls du mehrere Wünsche zu einer oder mehreren Linien hast, erfasse diese bitte jeweils separat. Damit erleichterst du uns die Bearbeitung sehr.

Der Schwerpunkt dieses Beteiligungsverfahrens liegt auf dem sogenannten „straßengebundenen ÖPNV“ – also Busverkehre und Bedarfsfahrten (Rufbus). Hierfür ist der Landkreis Konstanz gesetzlich zuständig. Die Planung und Organisation des Eisenbahnverkehrs liegt dagegen hauptsächlich in der Zuständigkeit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), die unabhängig von diesem Verfahren ein eigenes Beteiligungsverfahren durchführt. Anliegen, die ausschließlich Bahnlinien betreffen sollten daher dort vorgebracht werden.

Rein Bahn-bezogene Anliegen, die über das Kontaktformular auf dieser Seite mitgeteilt werden, stellen wir der NVBW einen Tag vor Ablauf der Rückmeldefrist ihres Verfahrens am 27.02.2023 zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Danach eigehende Bahn-Anliegen werden nicht weitergeleitet. Bitte teile der NVBW rechtzeitig deine rein bahn-bezogenen Anliegen mit.

Anliegen, die Bus- und Bahn gleichermaßen betreffen (z.B. Anschlüsse zwischen einer Bus- und einer Bahnlinie) kannst du gern über das Formular auf dieser Website eingeben.

Wenn du dir nicht sicher bist, wohin du welches Anliegen senden sollst, schick‘ es einfach an uns:

 

Wo kann ich meine Anliegen zur Bahn mitteilen ?


Kurze Antwort

Deine ausschließlich Bahn-bezogenen Anliegen kannst du bis 28. Februar 2023 über folgenden Link direkt an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) schicken:


Lange Antwort

Diese Beteiligungsplattform zum Fahrplanwechsel 2023/24 wurde durch den Landkreis Konstanz eingerichtet. Dieser und seine Kommunen sind überwiegend für den sogenannten „straßengebundenen ÖPNV“ – also Bus-, Rufbus- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre – zuständig. Für einen Großteil der Bahnlinien im Landkreis Konstanz ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) als Aufgabenträgerorganisation des Landes Baden-Württemberg zuständig. Diese führt bis 28. Februar 2023 ebenfalls ein eigenes Beteiligungsverfahren durch, das sich ausschließlich mit Bahnthemen beschäftigt und unabhängig von dem des Landkreises Konstanz läuft.

Was bedeutet das jetzt für dich?

Anliegen, die allein Bahnthemen betreffen (z.B. Fahrplan seehas/seehäsle, Anschlüsse zwischen Bahnlinien im Nah- und Fernverkehr) müssen an die NVBW geschickt werden. Wenn du deine Anliegen zu Bahnthemen über das Formular auf dieser Website eingibst, leiten wir diese erst gegen Ende des Verfahrens an die NVBW weiter. Wir empfehlen dir, deine Anliegen zu Bahnthemen bis 28. Februar 2023 direkt der NVBW über deren Website mitzuteilen. Dort gibt es außerdem informative Unterlagen zum kommenden Fahrplanwechsel. Folge dazu diesem Link:

Anliegen, die Bus- und Bahn gleichermaßen betreffen (z.B. Sicherung von Anschlüssen zwischen einer Bus- und einer Bahnlinie und umgekehrt) kannst du gern über das Formular auf dieser Website eingeben.

Wenn du dir nicht sicher bist, wohin du welches Anliegen senden sollst, schick‘ es einfach an uns: